Ehrenamtspauschale, Abrechnung von Dolmetscherleistungen
von: KleinAnd ()
Datum: 15.10.2024
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
ich arbeite für einen Berliner Verein, der internationale Projekte durchführt. Der Verein hat dafür eine Förderung vom Auswärtigen Amt erhalten.
Dolmetscherleistungen sind innerhalb der Projektausgaben als Ehrenamtspauschalen mit einem Stundenlohn von 20,-€ ausgezahlt worden. Beauftragt wurden Muttersprachler, die im Hauptberuf nicht als Dolmetscher arbeiten. Es handelt sich für sie also tatsächlich um eine nebenberufliche Tätigkeit.
Der Fördermittelgeber erkennt die Ausgaben nicht an und erklärt die Zahlungen für die Dolmetschertätigkeit nur bis zum in Berlin geltenden Mindestlohnsatz (zum relevanten Zeitpunkt 12,00€) an. Argumentiert wird damit, dass es sich um versteckte Honorarzahlungen handeln würde. Im Bewilligungsbescheid sind jedoch keine Einschränkungen für die Ausreichung von Ehrenamtspauschalen angegeben. Dolmetscherarbeiten werden üblicherweise mit ca. 80,-€ netto Stundensatz bezahlt.
Darf ein Verein Dolmetschertätigkeiten mit der Ehrenamtpauschale vergüten? Wo ist geregelt, wie hoch z.B. die Stundensätze sein dürfen? In ihrem Heft habe ich dazu keine Aussage gefunden.
Mit Dank und freundlichen Grüße,
Andrea Klein