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Private Bahncard 100
von: Frau Berger ()
Datum: 11.10.2024

Guten Tag,

ich hätte eine Frage zu Reisekosten und hoffe, dass Sie mir auch hierbei helfen können.

Eine Mitarbeiterin hat eine private BC100. Von uns als Arbeitgeber hätte sie eine BC50 bekommen, da sie die BC100 weder für die Fahrten von Wohnort zur Dienststätte braucht, noch sind die tatsächlich anfallenden Reisekosten so hoch, dass sich eine BC100 amortisieren würde.

Ich habe online ein Rundschreiben des BMI vom 19.09.2918 gefunden, wo explizit eine Ausnahme von der grundsätzlichen Regel gestattet wurde, dass nur tatsächlich anfallende Kosten erstattet werden dürfen. Dort heißt es:

"Für den Fall, dass ein Berechtigter aus dienstlichem Anlass und zur dienstlichen
Nutzung eine von ihm selbst erworbene BahnCard 100 einsetzt, bin ich mit einer Erstattung von fiktiven Anschaffungskosten der wirtschaftlichsten BahnCard und der fiktiven Fahrkosten unter Verwendungen dieser BahnCard zum Ende der Gültigkeitsdauer der BahnCard 100 auf Antrag einverstanden."

Das wäre genau, was wir gerne machen würden: Die 244 Euro für eine fiktive BC50 erstatten (so wie es die anderen Mitarbeiter*innen mit Reisetätigkeit auch bekommen), und dann bei tatsächlichen Dienstreisen die fiktiven Ticket-Kosten (bei Anwendung einer BC50) erstatten.

Die Fragen sind
1. ob das überhaupt gestattet ist, und
2. ob das auch steuerfrei wäre.

Wir rechnen nach Bundesreisekostengesetz ab.

Schon mal vielen Dank!

Re: Private Bahncard 100
von: W. Pfeffer ()
Datum: 11.10.2024

Es geht hier ja um "dienstlich" veranlasste Reisekosten. Das ist steuerfrei. Wenn die Finanzverwaltung hier sogar eine konkrete Regelung vorgibt, kann es das keine Bedenken geben.

Re: Private Bahncard 100
von: Frau Berger ()
Datum: 14.10.2024

Vielen Dank für die Einschätzung!