Zuwendungsbescheinigung oder formlose Bestätigung (10b EStG / 58 AO)
von: TUMBrö ()
Datum: 02.10.2024
Hallo Zusammen. Eine gemeinnützige Einrichtung lässt uns Geld zukommen und möchte dafür eine Spendenbesheinigung mit dem Text "...im Sinne des § 10b des EStG..." Eine Spendenbescheinigung nach amtlichen Muster ist hier seit der Neuerung Ende 2020 doch nicht notwendig, oder? Aber eine genaue Rerchtsgrundlage dazu finde ich nicht, worauf kann man sich hierbei berufen? Oder ist dieser Ansatz falsch? Danke für Rückmeldungen und VG