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Zuwendungsbescheinigung oder formlose Bestätigung (10b EStG / 58 AO)
von: TUMBrö ()
Datum: 02.10.2024

Hallo Zusammen. Eine gemeinnützige Einrichtung lässt uns Geld zukommen und möchte dafür eine Spendenbesheinigung mit dem Text "...im Sinne des § 10b des EStG..." Eine Spendenbescheinigung nach amtlichen Muster ist hier seit der Neuerung Ende 2020 doch nicht notwendig, oder? Aber eine genaue Rerchtsgrundlage dazu finde ich nicht, worauf kann man sich hierbei berufen? Oder ist dieser Ansatz falsch? Danke für Rückmeldungen und VG

Re: Zuwendungsbescheinigung oder formlose Bestätigung (10b EStG / 58 AO)
von: W. Pfeffer ()
Datum: 02.10.2024

Die Finanzverwaltung hält eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Mustertext nach wie vor für erforderlich. Die Rechtsprechung hat dazu bisher nichts verwertbares geliefert.
Es geht hier aber nicht um den Sonderausgabenabzug für Spenden, sondern nur um eine Mittelweitergabe nach § 58 Nr.1 AO. Deswegen ist eine formale Zuwendungsbestätigung nicht erforderlich.