Re: Frage zur kurzfristige Beschäftigung
von: pfeffer ()
Datum: 29.07.2024
Mehrere Minijobs sind bis zur Gesamtgrenze von 538 € möglich. Bei Studenten fährt man aber besser, wenn man sie als "Werkstudenten" beschäftigt. Dann fällt nämlich nur Rentenversicherung an. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung während der Vorlesungszeit nicht mehr 20 Stunden umfasst.