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Prozesskosten
von: eteragram ()
Datum: 25.03.2024

guten Tag Herr Pfeffer,
ich habe erfolgreich gegen meinen Vereinsausschluss geklagt. Die Kosten sind der Beklagten, also dem Verein auferlegt.
Obwohl die entstehenden Kosten seit längerer Zeit absehbar waren, hat der Verein weiter Ausgaben getätigt und droht nun mit Insolvenz, falls mein Anwalt auf die Begleichung der Rechnung besteht.
Der aktuelle Kontostand scheint tatsächlich unterhalb der Rechnungssumme zu liegen.
Muss nun nicht der Vorstand für diese Situation gerade stehen? Er hat seit Monaten mit Insolvenz gedroht, auch zur Zeit eines besseren Kontostands, falls die Kosten wirklich am Verein hängen bleiben. M.E. hätten keine Ausgaben mehr getätigt werden dürfen.

Re: Prozesskosten
von: pfeffer ()
Datum: 25.03.2024

In bestimmten Fällen könnte der Vorstand haftbar gemacht werden. Regelmäßig handelt es sich hier aber um eine vertragliche Haftung, die auf das Vereinsvermögen beschränkt ist.
Es müsste also schon eine Insolvenzstraftat vorliegen, damit ein Haftungsdurchgriff möglich ist.