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Versammlungsleitung
von: Erhard ()
Datum: 24.03.2024

Hallo,
Wenn ich als Versammlungsleiter von der Mitgliederversammlung gewählt wurde kann ich mich an Diskussionen beteiligen oder einen Redebeitrag zu einem Tagesordnungspunkt beisteuern? Oder muss ich dazu die Versammlungsleitung an den 1. Vorsitzenden abgeben?

Re: Versammlungsleitung
von: pfeffer ()
Datum: 24.03.2024

Als Mitglied haben sie alle Rechte. Sie dürfen hier nur als Versammlungsleitung keinen Sonderstatus nutzen.