Veröffentlichung von Mitgliedsnamen bei Nichtzahlung Mitgliedsbeitrag
von: Rainer ()
Datum: 07.03.2024
Hallo zusammen,
wir sind in der traurigen Situation, dass einige Mitglieder des Vereins ihren Mitgliedsbeitrag nicht zahlen.
Auch nach 1. und 2. Mahnung nicht.
Um diese "Zahlungsmentalität" in Zukunft etwas zum positiven zu verändern überlegen wir, ob es möglich ist, dass wir diese betreffenden Mitglieder im Rahmen, z.B. der geschlossenen Facebook-Mitgliedergruppe und im Vereinsforum im geschlossenen Mitgliederbereich, namentlich zu benennen und dort auch nochmal offiziell um Zahlung des offenen Mitgliedsbeitrages zu bitten.
Frage dazu: Ist dies rechtlich machbar? Darf man in diesen geschlossenen Mitgliederbereichen die Mitglieder namentlich benennen und so für alle erkennbar auf ihre offenen Mitgliedsbeiträge hinweisen?
Viele Grüße
Rainer