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Satzngsänderungen: Satzungszweck
von: guteLaune ()
Datum: 16.05.2022

Hallo,

in unserem Satzungsentwurf heisst es unter Mitgliederversammlung:

"5. Jede Mitgliederversammlung, die ordentlich einberufen wurde, ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der tatsächlich erschienen Mitglieder beschlussfähig.

6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst."

Frage:
Bedeudet das, dass auch Änderungen des Satzungszwecks von einer einfachen Mehrheit beschlossen werden können?

Ich erinnere mich, dass per Gesetz 100% der Mitglieder einer Zweckänderung zustimmen müssen. Das wollen wir unbedingt 'erhalten'.
Sprich, alle Mitglieder des Vereins (100%, egal ob bei der Mitgliederversammlung anwesend oder nicht) sollen einer Änderung des Satzungszwecks zustimmen MÜSSEN!

Falls die genannten Punkte 5 und 6 dem widersprechen, wie müssten wir sie ändern (ohne neu aufzunehmende Mitglieder durch unglückliche Formulierungen zu brüskieren), damit sie dem Anliegen 'Satzungszweck, wie ein Fels in der Brandung' genügen?

Danke & VG, GL.

Re: Satzngsänderungen: Satzungszweck
von: pfeffer ()
Datum: 16.05.2022

Bedeudet das, dass auch Änderungen des Satzungszwecks von einer einfachen Mehrheit beschlossen werden können?

# Nein, diese Abweichung von der gesetzlichen Vorgabe bedarf einer ausdrücklichen Regelung, die sich auf die Änderung des Satzungszwecks bezieht.


Falls die genannten Punkte 5 und 6 dem widersprechen, wie müssten wir sie ändern (ohne neu aufzunehmende Mitglieder durch unglückliche Formulierungen zu brüskieren), damit sie dem Anliegen 'Satzungszweck, wie ein Fels in der Brandung' genügen?

# Nein, das widerspricht sich nicht.

Re: Satzngsänderungen: Satzungszweck
von: guteLaune ()
Datum: 16.05.2022

Klasse! Danke für den Superservice (ich kann meine Fragen gar nicht so schnell schreiben, wie die Antworten kommen ... habe so etwas noch nie erlebt!) ... :-)