Re: Auto ins Ausland Schenkung
von: pfeffer ()
Datum: 16.05.2022
Eine solche Mittelweitergabe ist nur an Körperschaften, die analog zu deutschem Recht ausgestaltet sind, zulässig, nicht an Privatpersonen.
Denkbar wäre nur, die Person als "Hilfsperson" im Sinn des Gemeinnützigkeitsrecht zu behandeln, d.h. sie arbeitet im Auftrag des deutschen Vereins und wird dazu entsprechend ausgestattet.