Gründung eingetragener Verein in 2 Etappen
von: guteLaune ()
Datum: 16.05.2022
Organisatorisch macht es für uns aus folgenden Gründen Sinn, unseren Verein in einer ersten Etappe als nicht eingetragener Verein zu gründen und ihn dann per Beschluss in einen eingetragenen Verein umzuwandeln.
- Schnelle, einfache Gründung
- Anmeldung beim FA sofort möglich
- Bankkonto eröffnen sofort möglich
- Weitere Mitglieder stressfrei werben (u.a. wollen wir prominente, in der Öffentlichkeit stehende Mitglieder werben).
Fragen:
1.
Angenommen, wir haben 30 Mitglieder im nicht eingetragenen Verein zusammen, welche weiteren Schritte muss der Vorstand genau unternehmen, um den Verein eintragungsfähig ins Vereinsregister zu machen?
a) im Falle einer Satzungsänderung
b) unter Beibehaltung der ursprünglichen Satzung des nicht eingetragenen Vereins
2.
Können wir diejenigen Mitglieder, die für die Einreichung beim Registergericht ihre Unterschrift unter der Satzung leisten (also die 2 Mitglieder, die bereits bei der Gründung des nicht eingetragenen Vereins unterschrieben haben, plus die 5+ Mitglieder, die für die e.V.-Eintragung hinzukommen) allesamt als Gründungsmitglieder bezeichnen?
Hintergrund ist, dass wir mit den prominenten Vereinsmitgliedern, die zur Eintragung ins Vereinsregister die Satzung unterschreiben, öffentlich für den Verein Werbung machen wollen.
Danke vielmals. GL.