Gründung nicht eingetragener Verein
von: guteLaune ()
Datum: 16.05.2022
Hallo allerseits,
kann ein nicht eingetragener Verein durch 2 Personen gegründet werden, bei der die 1. Person eine natürliche ist (z.B. Frau Lise Meyer) und die 2. Person eine juristische - eine GmbH, die durch die erste natürliche Person als Geschäftsführerin vertreten wird (also auch z.B. Frau Lise Meyer)?
Mit anderen Worten: Auf dem Gründungsprotokoll würde zweimal die gleiche Unterschrift erscheinen. Einmal als natürliche Person und ein weiteres Mal als Vertreter der juristischen Person.
Danke GL