Haftung der Mitglieder mit Privatvermögen
von: Rainer ()
Datum: 21.02.2022
Hallo,
Wenn ein Verein eine GmbH gründet und bei der Gründung aber nicht die volle Summe von 25.000€ auf das Konto der Gesellschaft einzahlt sondern z.b nur die erforderlichen 12.500€ zur Gründung auf das Konto einzahlt, wer haftet dann im Falle einer Insolvenz mit der restlichen Summe? Der Verein alleine mit seinem Vereinsvermögen, allein der Vorstand oder auch die Mitglieder?