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Kann Sozialamt eine Spende zurückfordern?
von: Emeraude ()
Datum: 09.02.2024

Hallo zusammen,

bevor das Sozialamt z.b. die Kosten für ein Pflegeheim übernimmt, werden Schenkungen des Bedürftigen der vergangenen 10 Jahre zurückgefordert.

Gilt das auch für geleistete Spenden an einen gemeinnützigen eingetragen Verein oder eine Stiftung?

Weiß das jemand von Euch?

Re: Kann Sozialamt eine Spende zurückfordern?
von: pfeffer ()
Datum: 09.02.2024

Ja, theoretisch geht das. Das beruht auf § 529 Abs. 1 BGB.
Es gilt aber auch die sogenannte Einrede der Entreicherung. Diese stammt aus dem Bereicherungsrecht (§ 818 Abs. 3 BGB). Diese Vorschrift ergibt sich aus Billigkeitserwägungen, um den gutgläubigen Empfänger zu schützen.
Der Empfänger muss die erhaltene Spende nicht zurückgewähren, wenn er nachweisen kann, dass er die Mittel nicht mehr hat und er nicht wusste bzw. nicht wissen konnte, dass die unentgeltliche Leistung die Gläubiger benachteiligt.
Eine überzeugende Darlegung der Entreicherung sollte gerade bei länger zurückliegenden Spenden aufgrund des Grundsatzes der zeitnahen Mittelverwendung nicht schwer fallen.

Re: Kann Sozialamt eine Spende zurückfordern?
von: Emeraude ()
Datum: 09.02.2024

Ich danke Ihnen.