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Verzicht auf Ausbildungsentschädigung
von: Mtrk ()
Datum: 30.07.2021

Hallo,
aus unserem Verein hat sich eine Mannschaft einem benachbarten Verein angeschlossen. Die Spieler haben keine Freigabe erhalten. Dem aufnehmenden Verein hat auf Anfrage auf Freigabe geantwortet, dass für alle Spieler der Höchstsatz zu zahlen ist oder keine Freigabe erteilt wird. Kann der abgebende Verein einfach auf Gelder, wenn auch unter dem Höchstsatz, verzichten? Ist ein gemeinütziger Verein nicht angehalten, jede mögliche Einnahmen zu ermöglichen?

Vielen Dank

Re: Verzicht auf Ausbildungsentschädigung
von: pfeffer ()
Datum: 02.08.2021

Ich sehe kein Problem, wenn beide Vereine gemeinnützig sind. Dann kann der Verzicht auf die Einnahmen wie eine Mittelweitergabe nach § 58 Nr. 1 AO behandelt werden.