Re: Spendenbescheinigung Raumüberlassung
von: pfeffer ()
Datum: 29.04.2021
Eine Aufstellung genügt hier nicht. Sie brauchen eine Rechnung. Es liegt ja kein Aufwandsersatz vor, sondern eine Leistung.
Vermutlich verkennt der Spender aber wieder einmal, dass er so keine Steuern sparen kann, weil er die Leistung zunächst versteuern muss.