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Freibetrag Ehrenamt Bürgergeld
von: mal_ne_Frage ()
Datum: 11.01.2024

Hallo liebe Leute,

ich habe gehört, dass seit 1.7.2023 ein Ehrenamtler 3.000 EUR pro Jahr als Freibetrag beim Alg2 hat.

Wenn jemand jetzt nur 3 Monate als Ehrenamtler aktiv ist, und diese 3.000 EUR in diesen drei Monaten arbeitet, dann wären das ja 1.000 EUR / Monat, die er/sie komplett behalten dürfte, ohne dass das Job-Center etwas abzieht. Hört sich fast zu gut an, als wahr sein zu können.

Der relevante Paragraf sollte sein: § 11a (1) Satz 5 SGB II

Hab ich hier einen Denkfehler?

Danke für die Auskunft!

Re: Freibetrag Ehrenamt Bürgergeld
von: pfeffer ()
Datum: 11.01.2024

Ja, aber diese Nichtanrechnungsgrenze gilt nur für den Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26 und 26a EStG). Sie gilt auch nicht zusätzlich zur allgemeinen Nichtanrechnungsgrenze von 100 €.

Re: Freibetrag Ehrenamt Bürgergeld
von: mal_ne_Frage ()
Datum: 11.01.2024

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich würde da gerne nochmal nachfragen, weil ich das noch nicht wirklich verstehe.

Bedeutet das „ja“, „ja, dies ist möglich“ oder „ja, da gibts einen Denkfehler“?

Was heißt „diese Nichtanrechnungsgrenze gilt nur für den Übungsleiter- und Ehrenamtafreibetrag“?

Und was heißt „ Sie gilt auch nicht zusätzlich zur allgemeinen Nichtanrechnungsgrenze von 100 EUR“?

Danke für sämtliche Unterstützung!

Re: Freibetrag Ehrenamt Bürgergeld
von: pfeffer ()
Datum: 11.01.2024

Bedeutet das „ja“, „ja, dies ist möglich“ oder „ja, da gibts einen Denkfehler“?

# Es bedeutet "ja, aber". d.h. diese Nichtanrechnungsgrenze gilt nicht allgemein.

Was heißt „diese Nichtanrechnungsgrenze gilt nur für den Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrag“?

# Soll ich die Rückfrage so verstehen, dass Sie nicht wissen, was Übungsleiter- und Ehrenamtafreibetrag sind?


Und was heißt „ Sie gilt auch nicht zusätzlich zur allgemeinen Nichtanrechnungsgrenze von 100 EUR“?

# D.h. bei Einkünften, die unter den Übungleiterfreibetrag fallen, erhöht sich die Nichtanrechnungsgrenze auf 250 € pro Monat, nicht auf 350 €.

Re: Freibetrag Ehrenamt Bürgergeld
von: mal_ne_Farge ()
Datum: 11.01.2024

Also, die Sache mit dem Ehrenamtsfreibetrag versuche ich gerade zu verstehen..

Es gibt ja den Steuerfreibetrag von 840 EUR/ Jahr.

Was, wenn ich aber 3000 EUR an meinen Ehrenamtler pro Jahr bezahle?

Sind dann da Sozialabgaben zu bezahlen, als wäre das normales Einkommen?

Mich interessiert letztendlich folgende Frage:

Was passiert, wenn ich meinem Ehrenamtler 3 Monate je 1000 EUR bezahle,

a) für den Ehrenamtler, der beim Jobcenter Leistungen bezieht?
b) was konkret kostet mich das als gemeinnützigen Verein?

Re: Freibetrag Ehrenamt Bürgergeld
von: pfeffer ()
Datum: 11.01.2024

Es gibt ja den Steuerfreibetrag von 840 EUR/ Jahr.
Was, wenn ich aber 3000 EUR an meinen Ehrenamtler pro Jahr bezahle?

# Ich würde hier empfehlen zunächst nachzulesen, was es mit dem Übungsleiterfreibetrag auf sich hat. Der kann nur für bestimmte Tätigkeiten gewährt werden.

Sind dann da Sozialabgaben zu bezahlen, als wäre das normales Einkommen?
# dito

Was passiert, wenn ich meinem Ehrenamtler 3 Monate je 1000 EUR bezahle,

# M.E. erfolgt die Anrechnung monatlich. Das würde also zu einer Überschreitung der Nichtanrechnungsgrenze führen.

b) was konkret kostet mich das als gemeinnützigen Verein?
# Wie gesagt: nachlesen. Das Forum ist nicht geeignet, die Grundlagen zu erklären.

Re: Freibetrag Ehrenamt Bürgergeld
von: mal_ne_Frage ()
Datum: 15.01.2024

Naja, es ist ja nicht so, dass ich mich damit noch nicht befasst habe. Hab tatsächlich sämtliche Paragrafen mir angeschaut, eben auch mit dem Finanzamt gesprochen.

Und der Unterschied zwischen Ehrenamt und Übungsleiter ist mir durchaus auch bekannt.

Mir geht es um Ehrenamt:

Das Finanzamt meinte, dass der Ehrenamtler 840 EUR steuerfrei behalten darf.

Das heißt ja wiederum, dass der Ehrenamtler mehr als 840 EUR erhalten darf, dann halt Steuern bezahlen muss, was bei so einer geringen Höhe eben auch sehr gering ausfallen dürfte.

Deshalb bleibt die Frage, ob folgendes Szenario möglich ist: Ich bezahle in 3 Monaten gesamt 3.000 EUR an den Ehrenamtler. Ja, er muss dafür etwas Steuern bezahlen, aber darf quasi alles trotz Bezug des Bürgergelds behalten.

Für Tipps hierfür bin ich sehr dankbar!

Re: Freibetrag Ehrenamt Bürgergeld
von: pfeffer ()
Datum: 15.01.2024

Das heißt ja wiederum, dass der Ehrenamtler mehr als 840 EUR erhalten darf, dann halt Steuern bezahlen muss, was bei so einer geringen Höhe eben auch sehr gering ausfallen dürfte.

# Da ist ganz richtig. Allderdings muss die Tätigkeit nebenberuflich sein (weniger als 14 Stunden die Woche).

Deshalb bleibt die Frage, ob folgendes Szenario möglich ist: Ich bezahle in 3 Monaten gesamt 3.000 EUR an den Ehrenamtler. Ja, er muss dafür etwas Steuern bezahlen, aber darf quasi alles trotz Bezug des Bürgergelds behalten.

# Wenn nur der Ehrenamtsfreibetrag greift (weil keine einschlägige Tätigkeit vorliegt, für die der Übungsleiterfreibetrag möglich ist), wären davon 840 Euro begünstigt. Wird die Vergütung pro rata in gleichen Tranchen gezahlt, sind pro Monat 720 Euro (= 1.000 - 840/3) sozialversicherungspflichtig. Damit ist auch die Minijobgrenze überschritten. Auf das Bürgergeld angerechnet wird die monatliche Nettovergütung abzüglich 170 Euro (der um den Ehrenamtsfreibetrag erhöhte allgemeine Nichtanrechnungsbetrag).
Außerdem dürfte bei 1.000 Euro im Monat die Nebenberuflichkeit in Frage stehen (oder die Vergütung u.U. überhöht) sein.

Re: Freibetrag Ehrenamt Bürgergeld
von: mal_ne_Frage ()
Datum: 15.01.2024

danke für die Antwort.

Leider tue ich mir noch schwer, die Rechnung nachzuvollziehen bzw. zu verstehen, was dies bedeuten würde für meinen Fall.

(Tut mir leid, aber hier bin ich langsam bzw. nicht vertraut mit diesen Sachen)

Wenn ich also die 1000 EUR / Monat bezahlen würde, wie viel dürfte der Ehrenamtler behalten neben dem Bürgergeld?

Und anders gefragt: was wäre die bestmögliche Konstellation, damit der Ehrenamtler möglichst viel behalten dürfte?

Re: Freibetrag Ehrenamt Bürgergeld
von: pfeffer ()
Datum: 15.01.2024

Die Anrechnung beim Bürgergeld ist progressiv, da kenne ich das genaue Verfahren auch nicht. Es gibt da einschlägige Websites mit Rechnern.
Um das ganze optimal zu gestalten, sollte man die Einkünfte auf möglichst viele Monate verteilen.