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Androhung eines Mitgliederbescheids
von: KocDo ()
Datum: 18.12.2023

Lieber Herr Pfeffer,
es geht um folgende Situation: Unser Vorstand kündigte ein ihm unliebsames Mitglied. Die Kündigung ist laut Rechtsanwältin des Mitglieds rechtlich nicht haltbar. Es wurde vor Monaten ein Schlichtungsverfahren zu der Kündigung und der Bezahlung der Anwaltskosten in die Wege geleitet, zu dem der Vorstand nicht erschienen ist. Das Kündigungsverfahren wurde schon vor ein paar Monaten vom Vorstand nicht weiterverfolgt. In diesem Verfahren sind für den Verein Rechtsanwaltskosten entstanden.
Diese Kosten fordern sie nun in der Jahresabrechnung von dem Mitglied ein. Sein eingelegter Widerspruch gegen die Bezahlung dieser Kosten wurde vom Vorstand abgelehnt.
Der Vorstand droht stattdessen damit, wenn er nicht bezahlt, die Mitgliederversammlung darüber entscheiden zu lassen. (Die Mitgliederversammlungen bei uns laufen seit Jahren immer katastrophal - mit Lügen und Verleumdungen - ab.) Sie geben vor, dass sie das Verfahren weiterverfolgen hätten können, es aber wegen den Kosten nicht getan hätten.
Zwei Fragen dazu:
Kann die Mitgliederversammlung entscheiden, dass er bezahlen muss?
Ist die Androhung das vor die Mitgliederversammlung zu bringen eine Nötigung? (Diese Praxis hat in anderen Fällen funktioniert. Mitglieder haben bezahlt und sind gegengen.)
Tut mir leid, dass der Text so lang geworden ist. Schöne Adventstage ihnen!
Herzliche Grüße
Koc

Re: Androhung eines Mitgliederbescheids
von: pfeffer ()
Datum: 18.12.2023

Natürlich kann die MV das nicht entscheiden. Nur satzungsmäßige Beiträge gehören zu den Mitgliederpflichten. Sonstige Ansprüche sind auf üblichem Weg geltend zu machen.
Ich verstehe aber nicht, wie der Verein Kosten aus einem gescheiterten Rechtsverfahren bei jemanden eintreiben will, der offensichtlich im Recht ist. Diese Auffassung ist schon bemerkenswert.

Re: Androhung eines Mitgliederbescheids
von: KocDo ()
Datum: 18.12.2023

Vielen Dank für Ihre Antwort.

> Ich verstehe aber nicht, wie der Verein Kosten aus einem gescheiterten Rechtsverfahren bei jemanden eintreiben will, der offensichtlich im Recht ist. Diese Auffassung ist schon bemerkenswert.

Ja, es ist mir auch nicht nachvollziehbar! In diesem Verein ist vieles bemerkenswert schauderhaft. Weder die Satzung noch geltendes Recht wird anerkannt. Vom Vorstand werden immer wieder Lügen verbreitet.

Was können wir da tun?
Ich denke, wir dürfen uns jetzt nicht mehr scheuen bei offensichtlichem Unrecht und vereinsschädigendem Verhalten, rechtliche Klagen anzustrengen.

Re: Androhung eines Mitgliederbescheids
von: pfeffer ()
Datum: 19.12.2023

Den Eintreibungsversuchen kann man gelassen gegenüberstehen. Erst wenn der Vorstand gerichtliche Schritte einleitet, muss man sich wehren.
Ansonsten hilft leider nur eins: Mehrheiten schaffen und den Vorstand abwählen.