Kostenerstattung für Vereinsmitglied
von: Klaus ()
Datum: 17.07.2020
Hallo zusammen,
unser Verein führt im Jahr mehrere Infostände im Rahmen seiner Aufklärungsarbeit in verschiedenen Städten von Deutschland durch. Dabei werden die entstehenden Kosten der Vorstandsmitglieder (Reise- und Verpflegungskosten) direkt vom Verein beglichen.
Die Vorstandsmitglieder sind alle ehrenamtlich tätig und erhalten keinerlei finanzielle Auszahlungen für ihre Arbeit.
Bei diesen Infoständen unterstützt uns immer ein Vereinsmitglied durch seine Anwesenheit und die Bereitstellung von Standmaterialien (Tische, Standzelt)
Meine Frage:
Kann man diesem Vereinsmitglied dessen in diesem Zusammenhang entstehen Reisekosten auch über den Verein erstatten?
In der Satzung des Vereins steht dazu nur Folgendes:
"Die Arbeit der Vereinsmitglieder ist ehrenamtlich. Aufwendungsersatz und eine angemessene
Vergütung werden gewährt. Die Höhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins."
Grüße Klaus