Re: Verbot Nutzung private E-Mails
von: pfeffer ()
Datum: 17.10.2023
Das kann man schon. Ich sehe aber keinen rechtlichen oder steuerlichen spezifischen Grund. Da die Internetnutzung regelmäßig zum Festpreis erfolgt, entstehen dem Verein ja keine Zusatzkosten und eine Sachleistung an die Mitarbeiter entsteht auch nicht.
Es geht also nur um Fragen der Datensicherheit?