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Jobticket
von: Frau Berger ()
Datum: 03.04.2023

Guten Tag, wir sind ein gemeinnütziger Verein. Bei unserer Beratungsstelle sind 6 Personen fest angestellt, denen wir gerne ein Firmenticket Deutschland anbieten möchten (Arbeitgeberanteil: 25% = 12,25 Euro, Arbeitnehmer-Anteil 34,30 Euro, Rest Rabatt BVG). Bisher haben alle privat ein Zeit-Ticket bei der BVG, welches sie dann kündigen würden. Eine Kostenersparnis z.B. bei Dienstreisen ist nicht gegeben.

Spricht etwas dagegen? Ist etwas zu beachten? Könnte das Finanzamt Einwände haben? Ist das schon ein geldwerter Vorteil bzw. steuerpflichtig?

Re: Jobticket
von: pfeffer ()
Datum: 04.04.2023

Wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt und das Jobticket zusätzlich zum Lohn bezahlt wird, ist die Zahlung steuerfrei. Hier gilt bei gemeinnützigen Organisationen grundsätzlich nichts anderes als bei gewerblichen. Es gibt auch keine Bedenken bezüglich der Gemeinnützigkeit.

Re: Jobticket
von: Frau Berger ()
Datum: 05.04.2023

Vielen Dank für die Rückmeldung!