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Abrechnung Soforthilfe Corona
von: Lis ()
Datum: 23.03.2023

Die Soforthilfe für Vereine bezieht sich laut FAQs auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Fallen da Zweckbetriebe ebenfalls drunter. Bei der Berechnung des Liquiditätslücke können dann nur Ausgaben und Einnahmen der wi. Geschäftsbetriebe angesetzt werden? Also z.B. keine Spenden oder Mitgliedsbeiträge? Und keine Ausgaben im ideellen Bereich?

Re: Abrechnung Soforthilfe Corona
von: Lis ()
Datum: 29.03.2023

Hallo Herr Pfeffer,

tut mir leid, dass ich im ersten Beitrag so kurz und unhöflich geschrieben habe. Inzwischen habe ich durch weitere Recherche keine eindeutige Antwort erhalten und auch die Dame von der bayerischen hotline für Soforthilfe konnte mir das nicht beantworten. Dort bei der hotline ist das Thema jetzt per email zur Klärung. Ich wäre nicht die einzige mit dieser Frage, das zumindest hat sie mir gesagt. Danke schon mal für Ihre Einschätzung!

Re: Abrechnung Soforthilfe Corona
von: pfeffer ()
Datum: 29.03.2023

Ich bin da leider auch nicht firm.