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Informationspflicht des Vorstands außerhalb der MV
von: KocDo ()
Datum: 11.03.2023

Folgende Situation: Im November 2022 fand eine MV statt. Der Verein hat 92 Mitglieder. Es waren ca. 40 Mitglieder anwesend. Auf der Versammlung wurden ein neuer Vorstand und alle Organe (u.a. Prüfgruppe, Schlichtungskommission) neu gewählt. Ein Protokoll wurde erstellt, das dem neuen Vorstand 10 Tage nach der Versammlung zugestellt wurde. Es handelt sich um eine KGV mit Website. Das Protokoll wurde vom Vorstand weder verschickt, noch ausgehängt, noch auf den internen Teil der Website gestellt.

Fragen:
Besteht eine Informationspflicht für den Vorstand gegenüber Mitgliedern in diesem Falle?
Oder müssen die Mitglieder selbst tätig werden, wenn sie Auskunft haben wollen?
Wenn eine Pflicht besteht: Kann diese rechtlich eingefordert werden?

Re: Informationspflicht des Vorstands außerhalb der MV
von: pfeffer ()
Datum: 11.03.2023

Besteht eine Informationspflicht für den Vorstand gegenüber Mitgliedern in diesem Falle?

# Nur, wenn die Satzung das vorsieht oder das bisher immer so gemacht wurde (Vereinsherkommen).

Oder müssen die Mitglieder selbst tätig werden, wenn sie Auskunft haben wollen?

# Ja, die wussten ja, dass Neuwahlen erfolgen und können sich informieren.

Wenn eine Pflicht besteht: Kann diese rechtlich eingefordert werden?

# Ja.

Re: Informationspflicht des Vorstands außerhalb der MV
von: KocDo ()
Datum: 11.03.2023

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

Ich lerne, dass ein Verein nicht unbedingt eine demokratische Körperschaft ist. Wenn es in der Satzung nicht richtig festgeschrieben ist, kann es auch eine autokratische Körperschaft werden.

Re: Informationspflicht des Vorstands außerhalb der MV
von: pfeffer ()
Datum: 11.03.2023

Ich sehe da keine Autokratie, sondern nur eine Informationspflicht der Mitglieder. Ein Verein ist vom Gesetzgeber nicht als Serviceeinrichtung für die Mitglieder gedacht, sondern verlangt Mitwirkung.