Re: Prüfung elektrischer Betriebsmittel
von: marco_wirtz ()
Datum: 27.02.2023
Hey,
unterhält der Verein einen Betrieb, vergleichbar einem privatwirtschaftlichen Unternehmen, dann greift die DGUV Vorschrift 3. Wenn Euer Verein also einen Betrieb hat, müsst Ihr die elektrischen Betriebsmittel nach der DGUV 3 prüfen lassen. Wenn ihr im Verein nur Veranstaltungen mit elektrischen Anlagen oder Geräten macht, müsst Ihr die vorübergehenden Installationen nach der DIN VDE 0100-740 prüfen lassen.