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Regelung zum Ablauf der Mittelverwendung
von: Bianca ()
Datum: 10.02.2016

Wir sind ein kleiner e. V. (Förderverein einer Schule). Gibt es eine (gesetzliche) Regelung, wie der Ablauf für eine Kostenübernahme von Ausgaben der Schule zu erfolgen hat?
Steht irgendwo verbindlich, dass VOR Umsetzung einer Maßnahme/einer Anschaffung schriftlich ein Antrag zu stellen ist, der vom Verein genehmigt werden muss?
Oder reicht eine interne Festsetzung des Vereins, vom Vorstand "abgesegnet" und nach außen verkündet? Wie verbindlich wäre diese? Kann die Schule ggf. den Verein außerhalb dieser Regelung zur Kostenübernahme verpflichten?

Viele Dank vorab!

Re: Regelung zum Ablauf der Mittelverwendung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.02.2016

Dass die Schule den Verein zu Kostenübernähme verpflichten kann, wäre nur denkbar, wenn eine solche Verpflichtung vertraglich eingegangen wurde. Das wäre sehr ungewöhnlich.
Der Verein kann also fördern, was und wieviel er will. Rechtlich betrachtet ist das ein Schenkung.

Soweit sich die Zuwendungen an die Schule mit dem Vereinszweck decken, liegt die Entscheidung beim Vorstand. Die Mitgliederversammlung kann aber Weisungen erteilen. Ein förmliches Verfahren muss nicht eingehalten werden, außer Satzung oder Geschäftsordnung des Vereins sehen das vor.