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Musikgruppe ohne Rechtsform / Aufwandsentschädigungen
von: LuHa ()
Datum: 14.11.2022

Lieber Herr Pfeffer,

eine Musikgruppe (wechselnde, projektartige Besetzung, jedoch immer aus demselben größeren Pool von Musikern bestehend; eine Person hat de facto die operative Leitung inne) ohne aktiv festgelegte Rechtsform tritt 5-10x pro Jahr, meist in Gottesdiensten auf. Hierfür wird eine Aufwandsentschädigung von i.d.R. 300€ (u.A. auch für aufgefahrene Technik etc.) in Rechnung gestellt. Das Geld wandert in einen gemeinsamen Topf, von dem z.B. Hotel- und Fahrtkosten für weiter entfernte Auftritte oder Technikanschaffungen oder auch mal ein gemeinsames Abendessen pro Jahr bezahlt werden.

1) Gehe ich (mit meiner Laienmeinung) Recht in der Annahme, dass hier implizit eine GbR vorliegt? Falls ja, wer wären die Gesellschafter?

2) Falls keine GbR vorliegt, wie ist das steuerrechtlich zu interpretieren?

Nun hat die Gruppe beschlossen, von den 300€ pro Auftritt 150€ an die jeweils mitspielenden Bandmitglieder als pauschale Aufwandsentschädigung (Fahrtkosten, Probenaufwand, Material) aufgeteilt auszuzahlen.

3) Wie ist das steuerrechtlich zu interpretieren bzw. welche Folgen hat das ggf.? Einerseits für die Musikgruppe und andererseits für die einzelnen Bandmitglieder, da es sich hier ja nicht um Zahlungen auf Basis des Übungsleiterfreibetrags oder der Ehrenamtspauschale handelt.

Über kurze Hinweise, wie man hier weiter zu recherchieren hätte, wäre ich dankbar!

Re: Musikgruppe ohne Rechtsform / Aufwandsentschädigungen
von: pfeffer ()
Datum: 14.11.2022

1) Gehe ich (mit meiner Laienmeinung) Recht in der Annahme, dass hier implizit eine GbR vorliegt? Falls ja, wer wären die Gesellschafter?

# Wegen der wechselnde Beteiligten würde ich hier eher von einem nichtsrechtsfähigen Verein ausgehen. Die Merkmale liegen vor:
- gemeinsamer Name
- mind. 3 Beteiligte
- Leitung (= Vorstand)
- Zusammenschluss besteht trotz Wechsel der Beteiligten fort (was bei einer GbR nicht der Fall ist).

Nun hat die Gruppe beschlossen, von den 300€ pro Auftritt 150€ an die jeweils mitspielenden Bandmitglieder als pauschale Aufwandsentschädigung (Fahrtkosten, Probenaufwand, Material) aufgeteilt auszuzahlen.

3) Wie ist das steuerrechtlich zu interpretieren bzw. welche Folgen hat das ggf.? Einerseits für die Musikgruppe und andererseits für die einzelnen Bandmitglieder, da es sich hier ja nicht um Zahlungen auf Basis des Übungsleiterfreibetrags oder der Ehrenamtspauschale handelt.

# Ein pauschaler Aufwandsersatz kann steuerfrei sein. Bei selbstständigen Musikern fehlt bei so geringen Einnahmen i.d.R. die Gewinnerzielungabsicht. Dann liegen allenfalls sonstige Einkünfte vor.

Wie hoch sind denn die Zahlungen pro Jahr und Musiker insgesamt?

Re: Musikgruppe ohne Rechtsform / Aufwandsentschädigungen
von: LuHa ()
Datum: 14.11.2022

Danke für die schnelle Rückmeldung.


> # Wegen der wechselnde Beteiligten würde ich hier
> eher von einem nichtsrechtsfähigen Verein
> ausgehen.

## Hat das irgendwelche steuerrechtlich notwendig zu wissenden Auswirkungen? Kann der nichtrechtsfähige Verein dennoch Rechnungen für Aufwandsentschädigungen schreiben und o.g. Ausgaben tätigen, ohne das beim FA anzumelden? Hier geht es um i.d.R. 3.000-5.000€ Einnahmen pro Jahr, in Ausnahmefällen (Jubiläumsjahr) ggf. mehr, aber sicher unter 10.000€.

> # Ein pauschaler Aufwandsersatz kann steuerfrei
> sein. Bei selbstständigen Musikern fehlt bei so
> geringen Einnahmen i.d.R. die
> Gewinnerzielungabsicht. Dann liegen allenfalls
> sonstige Einkünfte vor.
>
> Wie hoch sind denn die Zahlungen pro Jahr und
> Musiker insgesamt?

## Pro Auftritt handelt es sich etwa um 20-40€, bei max. 10 Auftritten pro Jahr, d.h. maximal bei einem Musiker, der immer mitspielt um noch unter 500€ im Jahr. Welche Regelungen gibt es für die Steuerfreiheit bei pauschalem Aufwandsersatz?

Re: Musikgruppe ohne Rechtsform / Aufwandsentschädigungen
von: pfeffer ()
Datum: 14.11.2022

## Hat das irgendwelche steuerrechtlich notwendig zu wissenden Auswirkungen?

# Ja, es gibt einen Körperschaft- und Gewerbesteuerfreibetrag von 5.000 Euro (Jahresüberschuss) und Zahlungen an Gesellschafter können verdeckete Gewinnausschüttungen sein.

Kann der nichtrechtsfähige Verein dennoch Rechnungen für Aufwandsentschädigungen schreiben und o.g. Ausgaben tätigen, ohne das beim FA anzumelden?

# Ja, solange er die o.g. Grenze nicht überschreitet und nicht umsatzsteuerpflichtig wird.

## Pro Auftritt handelt es sich etwa um 20-40€, bei max. 10 Auftritten pro Jahr, d.h. maximal bei einem Musiker, der immer mitspielt um noch unter 500€ im Jahr. Welche Regelungen gibt es für die Steuerfreiheit bei pauschalem Aufwandsersatz?

# Dann hätte ich steuerlich gar keine Bedenken. Selbst wenn der nachweisbare Aufwand niedriger liegt, gibt es bei sonstigen Einkünften einen Freibetrag von 256 Euro pro Jahr

Re: Musikgruppe ohne Rechtsform / Aufwandsentschädigungen
von: LuHa ()
Datum: 14.11.2022

Ok vielen Dank, das klingt alles ganz gut. Ganz grundsätzlich: Würden Sie denn raten, hier perspektivisch auch formal eine Rechtsform einzugehen? Ich habe z.B. gesehen, dass eine GbR ja eine Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € hat, was ja deutlich besser als 5.000,- wäre.

Oder dann besser gleich einen e.V.? Könnte man vorliegend auch eine Gemeinnützigkeit bekommen ("Förderung von Kunst und Kultur") oder wie sind hier Rahmenlinien der Gewinnerzielungsabsicht gesetzt?

Re: Musikgruppe ohne Rechtsform / Aufwandsentschädigungen
von: pfeffer ()
Datum: 14.11.2022

Solange die Einnahmen nicht höher sind, lohnt sich eine spezielle rechtliche Strukturierung wohl nicht.