Musikgruppe ohne Rechtsform / Aufwandsentschädigungen
von: LuHa ()
Datum: 14.11.2022
Lieber Herr Pfeffer,
eine Musikgruppe (wechselnde, projektartige Besetzung, jedoch immer aus demselben größeren Pool von Musikern bestehend; eine Person hat de facto die operative Leitung inne) ohne aktiv festgelegte Rechtsform tritt 5-10x pro Jahr, meist in Gottesdiensten auf. Hierfür wird eine Aufwandsentschädigung von i.d.R. 300€ (u.A. auch für aufgefahrene Technik etc.) in Rechnung gestellt. Das Geld wandert in einen gemeinsamen Topf, von dem z.B. Hotel- und Fahrtkosten für weiter entfernte Auftritte oder Technikanschaffungen oder auch mal ein gemeinsames Abendessen pro Jahr bezahlt werden.
1) Gehe ich (mit meiner Laienmeinung) Recht in der Annahme, dass hier implizit eine GbR vorliegt? Falls ja, wer wären die Gesellschafter?
2) Falls keine GbR vorliegt, wie ist das steuerrechtlich zu interpretieren?
Nun hat die Gruppe beschlossen, von den 300€ pro Auftritt 150€ an die jeweils mitspielenden Bandmitglieder als pauschale Aufwandsentschädigung (Fahrtkosten, Probenaufwand, Material) aufgeteilt auszuzahlen.
3) Wie ist das steuerrechtlich zu interpretieren bzw. welche Folgen hat das ggf.? Einerseits für die Musikgruppe und andererseits für die einzelnen Bandmitglieder, da es sich hier ja nicht um Zahlungen auf Basis des Übungsleiterfreibetrags oder der Ehrenamtspauschale handelt.
Über kurze Hinweise, wie man hier weiter zu recherchieren hätte, wäre ich dankbar!