Re: Veruntreuungt von Vereinsbeiträgen
von: pfeffer ()
Datum: 27.10.2022
Für Mitgliedsbeiträge besteht kein Rückzahlungsanspruch, wenn der Verein keine Leistungen erbringt, weil der Beitrag kein Leistungsentgelt ist.
Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen hat nur die Mitgliederversammlung, nicht ein einzelnes Mitglied. Die Herausgabe der Unterlagen, kann der Verein erklagen. Außerdem kann er sowohl eine Herausgabe der Gelder fordern und erklagen als auch Strafanzeige stellen, wenn der Verdacht auf eine Unterschlagung besteht.
Ich würde die Kassiererin mit diesem Hinweisen unter Druck setzen. Es gibt leider Vereinsvorstände, die glauben, sie bewegen sich ein einem rechtfreien Raum.