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Veruntreuungt von Vereinsbeiträgen
von: Sani ()
Datum: 27.10.2022

Guten Tag, ich war Mitglied in einem kleinen Tanzverein und habe meinen Mitgliedsbeitrag monatlich an das Pirvatkonto der Kassenwartin gezahlt. Der Verein hat Corona leider nicht "überlebt". Es gabe keine Auftritt, kein Training, keine Versammlungen und viele haben den Verein verlassen. Es stellte sich heraus, dass ich die einzige war, die seit Pandemieausbruch Beitrag gezahlt hat. Nun möchte ich einen ordentlichen Kassenbericht einsehen um festzustellen, ob ich einen Teil des Beitrag seit Pandemiebeginn zurück fordern kann. Die Kassenwartin hat ihr Amt niedergelegt und weigert sich die Kassenunterlagen zur Verfügung zu stellen. Somit der Vorstand auch nicht entlastet. Ich befürchte die Kassenwartin hat sich das Geld in die eigene Tasche gesteckt. Wie können wir die Kassenwartin dazu bringen Auskunft zu erteilen und die Unterlagen rauszugeben?

Re: Veruntreuungt von Vereinsbeiträgen
von: pfeffer ()
Datum: 27.10.2022

Für Mitgliedsbeiträge besteht kein Rückzahlungsanspruch, wenn der Verein keine Leistungen erbringt, weil der Beitrag kein Leistungsentgelt ist.
Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen hat nur die Mitgliederversammlung, nicht ein einzelnes Mitglied. Die Herausgabe der Unterlagen, kann der Verein erklagen. Außerdem kann er sowohl eine Herausgabe der Gelder fordern und erklagen als auch Strafanzeige stellen, wenn der Verdacht auf eine Unterschlagung besteht.
Ich würde die Kassiererin mit diesem Hinweisen unter Druck setzen. Es gibt leider Vereinsvorstände, die glauben, sie bewegen sich ein einem rechtfreien Raum.