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Aufträge einwerben
von: Frau Gold ()
Datum: 06.01.2015

Wir sind ein Gewerbeverein, ich arbeite in der Geschäftsstelle. Wir präsentieren unsere Mitglieder und ihre Leistungen nach außen, u.a. auf Messen und Tagungen, auch international.
Gelegentlich kommen an die Geschäftsstelle Anfragen, einen Ansprechpartner für ein bestimmtes Thema z.B. Planung Geothermieanlage, zu empfehlen und wir leiten das an alle Mitglieder weiter (ohne selbst weiter aktiv zu werden).
Wir würden gern aktiver mit den Kompetenzen der Mitglieder werben und so Aufträge holen, statt passiv auf sie zu hoffen. Ohne geklärt zu haben, wie und in welchem Maße das geschehen soll und wie wir Ungleichbehandlung vermeiden können, möchte ich zuvor wissen, ob es rechtliche Probleme zu erwarten gibt. Der Verein hätte dadurch keinen finanziellen Nutzen, d.h. wir nehmen keine Provision.
Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?

Re: Aufträge einwerben
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.01.2015

Rechtliche Probleme gibt es keine. Eventuell ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Das Finanzamt kann aber bei solchen Leistungen für die Mitglieder von einem Entgeltcharakter der Mitgliedsbeiträge ausgehen und sie (teiweise) als körperschaft- und umsatzsteuerpflichtig behandeln.