Künstlersozialabgabe als Verein Frage 2
von: Stephanus ()
Datum: 09.04.2014
Hallo,
zweite Frage..
Wir haben auch schon eine andere Theatergruppe eingeladen, und den Künstlern Honorare gezahlt.
1) Müssen wir nun - auch wenn dies eine einmalige Angelenheit ist - uns bei der KSK anmelden und Künstlersozialabgabe zahlen?
2) Müssten wir dies gleichermaßen, wenn die Bezahlung der Künstlerhonorare von einer Einzelperson (nicht über den Verein) getätigt werden würde?
Danke für die Hilfe im Voraus.