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Sozialversicherung: BG und U1
von: fiebach ()
Datum: 26.02.2014

Wir haben in unserem Verein ehrenamtliche, nebenberufliche Mitarbeiter(Reinemachfrau, Hauswart für ein Wanderheim), deren Arbeit mit einem kleinen "Lohn" im Rahmen der Ehrenamtspauschale entlohnt wird.

Folgende Fragen:
1.1 Können wir diese Personen mit ihren Entgelten bei der VBG oder einer anderen BG gegen Unfall versichern? Als Arbeitnehmer mit %-Satz vom Lohn oder als Beauftragte des Vereins als ehrenamtliche Kräfte?
1.2 Wie können wir uns gegen Arbeitsunfälle versichern?

2. Haben wir im Krankheitsfall eine Pflicht zur Lohnfortzahlung bei den ehrenamtlichen Mitarbeitern? und könnten wir dieses Risiko mit U1 versichern?

Mit besten Grüßen karl-heinz fiebach

Re: Sozialversicherung: BG und U1
von: ugoetze ()
Datum: 28.02.2014

ehrenamtich tätige Mitarbeiter sind regelmäßig nicht in der Berufsgenossenschaft versichert.
Soweit sie als sogenannte Wie-Arbeitnehmer, wie Reinigungsarbeiten, beschäftigt werden, sind sie versichert.
Auf der sicheren Seite ist der Verein, wenn er die Mitarbeiter freiwillig bei der BG anmeldet, der Beitrag beträgt je Person nur 2,57 € im Jahr.