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Bedeutung: "..... ohne anerkennung einer rechtspflicht"
von: Peter ()
Datum: 24.10.2012

Was bedeutet in einem Schreiben einer Behörde folgender Spruch?

" ..... ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ...."

Steht in einem Schreiben in dem mitgeteilt wurde, dass eine Verwarngeldsache eingestellt wurde.

Danke für Ihre / Eure Hilfe.

Gruß Peter

Re: Bedeutung: "..... ohne anerkennung einer rechtspflicht"
von: ugoetze ()
Datum: 25.10.2012

Diese Klausel bedeutet, dass es sich um eine Ermessensentscheidung in einem konkreten Einzelfall handelt. Diese Entscheidung kann nicht verallgemeinert werden, man hat keinen Rechtsanspruch, dass in einem anderen Fall, der möglicherweise gleich - zumindest aber ähnlich - gelagert ist, genau so entschieden wird.