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vorstandswahlen
von: treuhand ()
Datum: 18.08.2011

in unserer Satzung sind 3 bis 7 Vorstände vorgesehen und für drei jahre gewählt, 3 sind im Laufe der letzten 12 Monate aus zurückgetreten.. Der Vorstand ist mit 4 Personen handlungsfaehig.

Meine Frage: Müssen wir Nachwahlen zulassen trotz der noch nicht abgelaufenen 3 Jahre, den zur kommenden MV wird von einem Mitglied Nachwahlen beantragt.?

Vielen Dank für einen Rat

Re: vorstandswahlen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.08.2011

Wenn der Vorstand nicht vollzählig ist, müssen zeitnah Wahlen stattfinden. Andernfalls wäre das ein Verstoß gegen die Satzung, die ja die Zahl der Vorstandsmitglieder vorschreibt. Es kann also nicht die turnusmäßige Neuwahl abgewartet werden.
Wenn es sich um keine BGB-Vorstandsmitglieder handelt, ist das zwar ein rein vereinsinternes Problem. Der Vorstand sollte aber nciht warten, bis ein Mitglied die Wahl einfordert.