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Spendenbescheinigung Raumüberlassung
von: Katrin ()
Datum: 29.04.2021

Hallo,

ich erstelle die Spendenbescheinigungen für das DRK und habe hierzu jetzt folgende Frage:

Das DRK hat für die Durchführung von Schnelltests die Räumlichkeiten und das Equipment einer Firma unentgeltlich zur Nutzung überlassen bekommen.
Für die Arbeitsstunden des Hausmeisters hätte die Firma jedoch gerne eine Spendenbescheinigung.
Über die Höhe des Betrags haben wir eine Aufstellung bekommen:
Arbeitsstunden x Euro = Spendenbetrag

Meine Frage ist nun, kann eine Spendenbescheinigung für die Arbeitsstunden ausgestellt werden und reicht die Auflistung des angefallenen Betrags wie oben genannten?

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus schon mal.
Viele Grüße
Katrin

Re: Spendenbescheinigung Raumüberlassung
von: pfeffer ()
Datum: 29.04.2021

Eine Aufstellung genügt hier nicht. Sie brauchen eine Rechnung. Es liegt ja kein Aufwandsersatz vor, sondern eine Leistung.
Vermutlich verkennt der Spender aber wieder einmal, dass er so keine Steuern sparen kann, weil er die Leistung zunächst versteuern muss.