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Betriebskostenabrechnung an Vereine
von: Zornböschen ()
Datum: 05.01.2021

Eine Verein in Sachsen-Anhalt nutzt einen Sportraum einer Gemeinde und ist vertraglich gebunden, die Betriebskosten zu übernehmen. Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018 wurde am 19.12.2020 zugestellt.
Frage: Gelten die Fristen für die Betriebskostenabrechnung von Vermietern auch für Kommunen/ Gemeinden, die Räume an Vereine vermieten?

Re: Betriebskostenabrechnung an Vereine
von: pfeffer ()
Datum: 05.01.2021

Der "Mietvertrag" ist wohl tatsächlich ein Pachtvertrag. Hier gilt die Regelung des § 556 Abs. 3 BGB zur Betriebskostenabrechnung nicht.

Re: Betriebskostenabrechnung an Vereine
von: Zornböschen ()
Datum: 05.01.2021

Danke für die Information!!!