Re: Online-Abstimmung Corona Neuregelung
von: pfeffer ()
Datum: 20.04.2020
Ist das bei der Online-Versammlung auch so?
# Nein, die Gesetzesänderung sieht das nicht vor.
Das leuchtet grundsätzlich auch ein, weil sich die schriftliche Abstimmung an die bisherige BGB-Regelung anlehnt (die ein 100-Prozent-Quorum und Einstimmigkeit vorsieht), während die virtuelle Versammlung an die "übliche" MV angelehnt ist.