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Online-Abstimmung Corona Neuregelung
von: NSch SoMA ()
Datum: 20.04.2020

Zur Absicherung noch mal die Nachfrage zu Mitgliederversammlungen/Abstimmungen und notwendigen Mehrheiten.
Nach der neuen Regelung (Übergangsregelung wg Covid..) können Mitgliederversammlungen online erfolgen oder aber auch eine schriftliche Abstimmung erfolgen. Bei der schriftlichen Abstimmung müssen die Hälfte der Leute rückmelden.
Ist das bei der Online-Versammlung auch so? dass Teilnehmer die Hälfte der Mitgliederzahl ausmachen muss? bzw. dass inkl. möglicher schriftlicher Abstimmung die Hälfte der Mitglieder erreicht sein muss?
Das ist ja bei persönlichen Versammlungen auch nicht der Fall und wir haben in der Satzung keine entsprechende Mindestmenge an Anwesenden verankert.

Re: Online-Abstimmung Corona Neuregelung
von: pfeffer ()
Datum: 20.04.2020

Ist das bei der Online-Versammlung auch so?

# Nein, die Gesetzesänderung sieht das nicht vor.
Das leuchtet grundsätzlich auch ein, weil sich die schriftliche Abstimmung an die bisherige BGB-Regelung anlehnt (die ein 100-Prozent-Quorum und Einstimmigkeit vorsieht), während die virtuelle Versammlung an die "übliche" MV angelehnt ist.