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Versicherungen für unseren Hausverein
von: DokoWoto ()
Datum: 11.04.2019

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

wir sind ein Zusammenschluss von 20 Bewohnern einer Häuserkomplex in Berlin und haben einen nicht gemeinnützigen Verein gegründet. Der Verein hat keinen richtigen Geldumsatz außer den Mitgliedsbeiträgen.

Gegen den Verein wurde nun von unserem Hauseigentümer eine einstweilige Verfügung verhängt. Wir hatten in einem Text, der auf unserer Website publiziert war, Aussagen zum Haus gemacht. Von mehreren Aussagen hat das Gericht nur eine anerkannt. Wir wollen, obwohl es zweifelhaft ist, nicht weiter gegen die Verfügung vorgehen und das Verfahren zum Ende bringen.

Es hat uns kalt erwischt, wir haben keine Haftpflicht und wollen dies nun schnell nachholen. Dazu habe ich ein paar Fragen:
1. Kann der anhängige Fall den Abschluss einer Haftpflichtsicherung behindern?
2. Welche Versicherungsarten empfehlen Sie uns?
3. An wen können wir uns wenden?

Mit freundlichen Grüßen,
Doris Koch

Re: Versicherungen für unseren Hausverein
von: pfeffer ()
Datum: 12.04.2019

1. Kann der anhängige Fall den Abschluss einer Haftpflichtsicherung behindern?

# Die Haftpflichtversicherung wird das nicht decken, weil das kein Fall einer gesetzlichen Haftung ist.

2. Welche Versicherungsarten empfehlen Sie uns?

# Hier ist eher eine Rechtschutzversicherung erforderlich. Auch die deckt aber nur die Kosten des Rechtsstreits, nicht die Folgen.