Verpflegung
von: Sabine Schmidt ()
Datum: 30.03.2019
Guten Abend,
kann ein Schulförderverein Schülern für die Mithilfe bei schulischen Projekten oder Mithilfe in Vereinszweckbetrieben gelegentlich Essen ausgeben? Gelten hier auch die Verpflegungspauschalen, wie z.B. bei Vereinsmitarbeitern oder kann man hier ggf. die 44 Euro Freigrenze jeden Monat ausnutzen?
Würde es dann ggf. reichen auf dem Essensbeleg jeweils die Namen der Schüler vermerken, oder müssen noch andere Aufzeichnungen geführt werden?
Vielen Dank schon einmal für die Rückmeldung.