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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verpflegung
von: Sabine Schmidt ()
Datum: 30.03.2019

Guten Abend,
kann ein Schulförderverein Schülern für die Mithilfe bei schulischen Projekten oder Mithilfe in Vereinszweckbetrieben gelegentlich Essen ausgeben? Gelten hier auch die Verpflegungspauschalen, wie z.B. bei Vereinsmitarbeitern oder kann man hier ggf. die 44 Euro Freigrenze jeden Monat ausnutzen?
Würde es dann ggf. reichen auf dem Essensbeleg jeweils die Namen der Schüler vermerken, oder müssen noch andere Aufzeichnungen geführt werden?
Vielen Dank schon einmal für die Rückmeldung.

Re: Verpflegung
von: pfeffer ()
Datum: 01.04.2019

Hier spielt die Annehmlichkeitengrenze keine Rolle, weil die Verpflegung regelmäßig zur Bildung- und Erziehungstätigkeit gehört. Auch eine regelmäßige Beköstigung wäre also kein Problem.

Die 44-Euro-Grenze gilt nur im Rahmen von Anstellungsverhältnissen.
Spezielle Anforderungen an den buchhalterischen Nachweis gibt es nicht, Es muss nur nachvollziehbar sein, dass hier wirklich Schüler verpflegt werden. Das ergibt sich aber auch aus dem Tätigkeitsbericht.



Edited 1 time(s). Last edit at 01.04.2019 by pfeffer.