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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Abgrenzung
von: Gerhard Koch ()
Datum: 22.02.2019

Mein Verein bilanziert. Im Rahmen des Jahresabschlußes muß ich eine Bestandsabgrenzung
vornehmen und diese auf den ideellen Bereich und wirtschaftlichen Bereich aufteilen.
Frage: Wie ist die Vorsteuer zu behandeln? Wird diese auch abgegrenzt oder muß ich
netto buchen?

Re: Abgrenzung
von: pfeffer ()
Datum: 23.02.2019

Auf den entsprechende Bestandskonten müssen die Beträge ja schon netto gebucht sein, bzw. ein Vorsteuerabzug war nicht möglich. Bei der Rechnungsabgrenzung bzw. Wertkorrektur ist also die Vorsteuer außen vor. Die muss schon bei der Erfassung der Eingangsumsätze entsprechend behandelt werden.

Re: Abgrenzung
von: Gerhard Koch ()
Datum: 23.02.2019

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie haben mir damit sehr geholfen.