Verkürzte Geldspende
von: LuHa ()
Datum: 07.09.2018
Hallo zusammen,
oft diskutiert - bei einer verkürzten Geldspende (Verzicht auf Begleichung einer Rechnung für Sachen durch Erhalt einer Spendenquittung) handelt es sich ja um eine Geld- und keine Sachspende, richtig?
Verbuche ich das dann einfach als Ausgabe (Begleichung der Rechnung) und Einnahme (Spende durch Rechnungsausstellenden)?
Gruß
LuHa