Re: abweichendes Wirtschaftsjahr Körperschafts-Steuererklärung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.03.2018
Dazu sagt die OFD Frankfurt:
Nach den §§ 60 und 63 AO hat eine steuerbegünstigte Körperschaft für den jeweiligen Vz., der dem Kalenderjahr entspricht, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben und durch die Vorlage einer Vermögensaufstellung und eines Geschäfts- oder Tätigkeitsberichts das Vorliegen der Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung nachzuweisen. Dieser Nachweis kann auch durch Vorlage der Unterlagen für zwei abweichende Geschäftsjahre, die den jeweiligen Vz. abdecken, erbracht werden. Dies gilt auch, wenn die Körperschaft keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält.