Lebenslange Mitgliedschaft
von: Lkuwu ()
Datum: 05.03.2018
Hallo,
bei manch großem Fußballverein gibt es das Angebot, eine lebenslange Mitgliedschaft zu begründen und mit einem Einmalbeitrag zu finanzieren. Der Beitrag zu einem Fußballverein kann ja nicht steuerlich geltend gemacht werden, daher ist es unerheblich, wenn dieser die 1.023 € übersteigt.
Wie sieht es bei einem gemeinnützigen Kulturverein aus, kann der so eine Mitgliedschaft auch anbieten. Also neben der "normalen" Mitgliedschaft von z.B. 25 € jährlich auch eine lebenslange Mitgliedschaft von z.B. 999 € anbieten? Bedarf es dazu einer Satzungsgrundlage?