Re: Fahrtkosten / Zuwendungen ???
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.02.2018
1. Wir als Verein zahlen den aktiven Mitgliedern bei reisen zu Auftritten Fahrtkosten, diese sind als Aufwandsentschädigung deklariert. Sind dies wirklich Aufwandsentschädigungen?
# Ja, warum nicht?
Müssen wir als Verein überhaupt Fahrtkosten zu Auftritten erstatten?
# Nein. Mitglieder haben hier keinen gesetzlichen Anspruch, sondern nur einen, wenn der Verein den einräumt.
2. Wir haben folgenden Passus in der Satzung verankert „Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.“ Was genau sind Zuwendungen? Zählen Fahrtkosten zu Zuwendungen?
# Zuwendungen in diesem Sinn sind Geschenke oder Gewinnausschüttungen. Aufwandsersatz fällt nicht darunter.
3. Ich habe nun viel über Aufwandsentschädigungen und Zuwendungen gelesen…
Sind die Zuwendungen an Mitglieder mit dem Passus aus unserer Satzung überhaupt erlaubt?
# Ja.
Welcher Betrag gilt bei Zuwendungen, 60€ oder bis zur Höhe des Mitgliedsbeitrages?
# Hier gibt es keine verbindlichen Vorgaben. 40 Euro sind allgemein anerkannt. Teilweise akzeptieren die Finanzämter auch mehr