Aufzuteilende Kosten
von: Fibu ()
Datum: 03.02.2018
Guten Abend,
es gibt im Verein doch einige Kosten, welche verschiedene Bereiche betreffen.
Bei uns sind das unter anderem die Steuerberater - und Buchhaltungskosten.
Ist es da uns überlassen in welchem Verhältnis die Kosten auf die verschiednen Bereiche aufteteilt werden (z.B. nach geschätztem Aufwand je Bereich) oder muss die Aufteilung im Verhältnis nach den Einnahmen der Beriche getroffen werden.
Und ist für den Teil der in den wirtschaftlichen Geschätsfbertrieb fällt auch ein Vorsteuerabzug möglich?
Danke für ihre Hilfe.
mfg
Fibu