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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mitgliederdarlehen - Satzungsregelung
von: MH2609 ()
Datum: 02.02.2018

Hallo,
ich habe eine Frage zur Gestaltung von Darlehen von Mitgliedern an den Verein. Unser gemeinnütziger Verein betreibt ein kleines Studentenwohnheim. Neben Beiträgen und Aufnahmebeiträgen besorgt sich der Verein liquide Mittel über Darlehen von Mitgliedern in der Größenordnung von 500 - 25.000 Euro.
Bislang beruhen diese Darlehen auf einer alten Satzung, welche für diese Mitgliederdarlehen eine Verzinsung von 4% vorsieht.
Aktuell ist eine Neufassung der Satzung geplant. Den Entwurf habe ich vorab vom FA bzgl. Einhaltung der AO prüfen lassen und der Passus bzgl. der Mitgliederdarlehen (unverändert übernommen) wurde nun wegen Höhe der Zinsen beanstandet und auf eine marktübliche Verzinsung verwiesen, da es sonst eine Bevorzugung der Mitglieder wäre.
Wie sollte eine entsprechende Satzungsformulierung an der Stelle aussehen?
Ich würde auf einen Referenzzinssatz der Bundesbank verweisen, stehe allerdings vor der Frage, welche Reihen dort korrekt anzusetzen wäre? Private Haushalte oder Unternehmen?
Oder sollte in der Satzung komplett auf einen festen Bezug verzichtet werden und lieber bei Neuaufnahme einen marktüblichen Zins bei der Hausbank anzufragen?
Vielen Dank vorab für konstruktive Hinweise
Matthias

Re: Mitgliederdarlehen - Satzungsregelung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.02.2018

Banküblich wäre das, was eine Hausbank bei vergleichbarer Bonität nimmt.