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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Verkauf oder Versteigerung geschenkter Bilder zu Gunsten gemeinnützigen Vereins
von: Astrid ()
Datum: 30.01.2018

Hallo,

einem gemeinnützigen Verein sind von einer Künstlerin Bilder angeboten worden, die der Verein verkaufen oder versteigern könnte.

Ist eine solche Einnahmeerzielung zulässig? Wenn ja: in welchem Umfang?

In der Satzung sind die Finanzierungsquellen abschließend geregelt:
- Spenden, sonstige Zuwendungen und Einnahmen - eine Zuwendung könnten wohl auch Bilder sein
- Mitgliedsbeiträge und Erträge des Vereinsvermögen - hierunter könnten vermutlich Verkaufserlöse fallen
- Projektmittel der öffentlichen Hand
- zweckgebundene Mittel

Aufgabe des Vereins ist Wohlfahrtspflege und Entwicklungszusammenarbeit.

Vielen Dank, ggf. auch für einen Hinweis auf Rechtsprechung usw.

Beste Wünsche für ein gutes neues Jahr - es lohnt ja noch!

Re: Verkauf oder Versteigerung geschenkter Bilder zu Gunsten gemeinnützigen Vereins
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.01.2018

Grundsätzlich ist das kein Problem, aber:
- die Einnahmen fallen in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- es darf beim Weiterverkauf durch den Verein keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden.

Die beste Lösung ist deshalb: Der Verein verkauft die Bilder im Namen und auf Rechnung der Künstlerin und sie spendet den Verkaufserlös.

Re: Verkauf oder Versteigerung geschenkter Bilder zu Gunsten gemeinnützigen Vereins
von: Astrid ()
Datum: 30.01.2018

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!