Verkauf oder Versteigerung geschenkter Bilder zu Gunsten gemeinnützigen Vereins
von: Astrid ()
Datum: 30.01.2018
Hallo,
einem gemeinnützigen Verein sind von einer Künstlerin Bilder angeboten worden, die der Verein verkaufen oder versteigern könnte.
Ist eine solche Einnahmeerzielung zulässig? Wenn ja: in welchem Umfang?
In der Satzung sind die Finanzierungsquellen abschließend geregelt:
- Spenden, sonstige Zuwendungen und Einnahmen - eine Zuwendung könnten wohl auch Bilder sein
- Mitgliedsbeiträge und Erträge des Vereinsvermögen - hierunter könnten vermutlich Verkaufserlöse fallen
- Projektmittel der öffentlichen Hand
- zweckgebundene Mittel
Aufgabe des Vereins ist Wohlfahrtspflege und Entwicklungszusammenarbeit.
Vielen Dank, ggf. auch für einen Hinweis auf Rechtsprechung usw.
Beste Wünsche für ein gutes neues Jahr - es lohnt ja noch!