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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Steuerliche Behandlung von Essensmarken
von: assedo ()
Datum: 10.11.2017

Hallo,
wir planen ein Vereinsfest in Eigenregie. Hierbei werden sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder beim Essens- und Getränkeverkauf helfen.

Mir ist klar, dass das nicht Vereinszweck ist und alle Einnahmen/Ausgaben dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind.

Probleme hab ich aber noch mit der richtigen Behandlung von Essens/Getränkemarken. Wir planen jedem Helfer 2 Getränkemarken und 1 Essensmarke zu geben.

Sind diese Getränke/Essensmarken an die helfenden Mitglieder und Nichtmitglieder auch Umsatz wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?

Falls ja, mit welchem Betrag fliesen diese in die Umsätze ein. Wir haben an Getränken Wasser von 1,50 EUR bis Bier 5,50 EUR und beim Essen von Kuchen 1,-- EUR bis Rollbraten 8,-- EUR. Holt sich jemand mit den Marken Wasser und Kuchen wären 2,50 EUR Umsätze generiert, bei Bier und Rollbraten hingegen 13,50 EUR und manche wiederrum kommen vor lauter arbeiten gar nicht zum Essen/Trinken.

Danke für die Hilfe

Gruß
Assedo

Re: Steuerliche Behandlung von Essensmarken
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.11.2017

Umsatzsteuerlich könnte man die Verpflegung m.E. als außergewöhnlichen Arbeitseinsatz behandeln. Sie wäre dann nach Abschn. 1.8 Abs. 4 S. 1, 2 und Abs. 2 S. 7 UStAE umsatzsteuerfrei.
Das Gleiche gilt dann bei der Lohnsteuer (R 8.1 Abs. 8 Nr. 1 S. 2 LStR).

Re: Steuerliche Behandlung von Essensmarken
von: assedo ()
Datum: 10.11.2017

Danke für die Rückantwort. Wenn dann keine Umsatzsteuer anfällt, müssen wir uns dann auch den schwer bis gar nicht zu ermittelnden Gegenwert der Essensmarken nicht als Umsatz anrechnen lassen?

Oder sind die eingelösten Marken auch Umsatz?

Re: Steuerliche Behandlung von Essensmarken
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.11.2017

Nein, man würde keinen Umsatz erfassen und die Kosten, wenn überhaupt, dann als Sachlohn buchen.
Da aber keine steuerlichen Folgen entstehen, würde ich die kostenlosen Essen gar nicht getrennt erfasen.

Re: Steuerliche Behandlung von Essensmarken
von: assedo ()
Datum: 13.11.2017

Herzlichen Dank für die Beantwortung.

Re: Steuerliche Behandlung von Essensmarken
von: vereinsmayer ()
Datum: 21.11.2017

assedo schrieb:
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> Probleme hab ich aber noch mit der richtigen
> Behandlung von Essens/Getränkemarken. Wir planen
> jedem Helfer 2 Getränkemarken und 1 Essensmarke zu
> geben.

Tausende Fußball- oder Sportvereine in Deutschland gönnen ihren Helfern freien Verzehr während ihrer Schichten - ohne einen Gedanken an die steuerliche Abrechnung zu verschwenden.

Um drei dumme Verzehrmarken für ein paar Leutchen würde ich mir keine großen Gedanken machen...