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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Flohmarktverkäufe
von: catfanatic ()
Datum: 04.11.2017

Hallo zusammen,

wir sind ein Tierschutzverein und haben einen Internen Flohmarkt gestartet - nun hat sich ergeben, das die Verkäufe unsere Erwartungen um ein vielfaches übertreffen , wir haben allein in diesem Monat über 3000€ eingenommen.
Im Moment ist es so das ein Paar Mitglieder das ganze organisieren und auch die gespendete Ware verkaufen die Einnahmen laufen über die Privatkontoen

Würden wir das über den Verein abwickeln - was wäre die Folge -wir sind als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit.

Danke schon mal für eine Antwort .

VG Monika Schammler

Re: Flohmarktverkäufe
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.11.2017

Solange das nicht zum Hauptzweck des Vereins wird, ist es für die Gemeinnützigkeit unschädlich.
Bis 35.000 Euro Umsatz ist es ertragssteuerfrei, bis 17.500 Euro umsatzsteuerfrei.

Re: Flohmarktverkäufe
von: catfanatic ()
Datum: 04.11.2017

Danke für die Antwort, zählen da dann unsere anderen Spenden nicht dazu oder ? Wir haben auch Einnahmen aus Öffentlichkeitsarbeit wie Ausstellung mit Infostand von uns.

Re: Flohmarktverkäufe
von: catfanatic ()
Datum: 05.11.2017

catfanatic schrieb:
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> Danke für die Antwort, zählen da dann unsere
> anderen Spenden nicht dazu oder ? Wir haben auch
> Einnahmen aus Öffentlichkeitsarbeit wie
> Ausstellung mit Infostand von uns.

Ein anderer Punkt wären da jetzt noch die Zahlungseingänge - die Einnahmen sind die letzten 2 Monate ja von den Privatkonten der 3 Mitglieder als Flohmarktspende eingegangen - darf ich das dann auch auf das jeweilige Mitgliedskonto als Spende buchen und am Jahreswende eine Spendenbescheinigung erstellen ?

Danke schon mal für eine Antwort

VG Monika Schammler

Re: Flohmarktverkäufe
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.11.2017

Wenn die Mitglieder das im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verkauft haben, kann das als Spende behandelt werden. Dann müssen die Einnahmen aber bei den Mitglieder steuerlich entsprechend behandelt werden.

Re: Flohmarktverkäufe
von: catfanatic ()
Datum: 05.11.2017

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Wenn die Mitglieder das im eigenen Namen und auf
> eigene Rechnung verkauft haben, kann das als
> Spende behandelt werden. Dann müssen die Einnahmen
> aber bei den Mitglieder steuerlich entsprechend
> behandelt werden.

Danke - tja das Dumme ist die Mitglieder verkaufen im Namen der MCH - die Einnahmen gehen aber auf ihr Konto und von da auf das Vereinskonto .
Das ist alles etwas dumm gelaufen wir dachten ein paar Verkäufe und gut, da hätte keiner nach gefragt, aber jetzt ist das ja für die Privatpersonen auch ein Thema wenn solche Summen fließen.

Aus meiner Sicht müsste es doch so sein -> wir stellen die Flohmarktgruppe und die Mitglieder/ Sáchspender sollten selbst verkaufen und dann eine Spende an uns entrichten.