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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
nochmal Rücklagenbildung
von: Henri ()
Datum: 21.09.2017

Hallo Herr Pfeffer,

ich habe noch mal eine Verständnisfrage zu den freien Rücklagen. Ich darf doch 10% der "Einnahmen" des ideellen Bereichs, sowie 10% des Überschusses im Zweckbetrieb in die freien Rücklagen einstellen. Hat ein Verein also in einem Jahr Mitgliedsbeiträge in Höhe von 100.000 € sowie Zuschüsse in Höhe von 100.000 € erhalten sowie einen Überschuss im Zweckbetrieb in Höhe von 20.000 € darf ich rein rechnerisch 22.000 € in die freien Rücklagen einstellen. Richtig?
Wenn ich im ideellen Bereich keinen Überschuss gemacht habe sondern lediglich im Zweckbetrieb die angesprochenen 20.000 € und ich diese 20.000€ dann gerne in die freien Rücklagen einstellen möchte gibt es dann auch keine Einwände von Seiten des Finanzamtes von wegen der Zweckbetrieb finanziert den ideellen Bereich oder so ähnlich? Ich hoffe ich denke nicht zu kompliziert?

Gruß
Henri

Re: nochmal Rücklagenbildung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.09.2017

Sie benennen da ein Problem, dass die Finanzverwaltung bisher nicht klargestelt hat.
Ich gehe wie Sie davon aus, dass die genannten Einnahmengrenzen nur Bemessungsgrundlage sind und es daher nicht darauf ankommt, woher die Mittel wirklich kommen.

Re: nochmal Rücklagenbildung
von: Henri ()
Datum: 21.09.2017

Und noch mal danke!