Re: Reisekosten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.09.2017
Die Bundesreisekostenordnung spielt nur eine Rolle, wenn der Verein zuschussfinanziert ist und diese Vorgaben deswegen einhalten muss.
Ansonsten gilt: Werden höhere als die steuerlich vorgegebenen Pauschalen bezahlt, ist die Zahlung lohnsteuerpflichtig. Abgesehen von der Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen (24 Euro) und der Übernachtungspauschale (20 Euro) müssen deswegen Einzelbelege (Hotel, Fahrkosten usf.) vorliegen.
Nur für das Ausland gibt es höhere Pauschalen.