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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Reisekosten
von: Henri ()
Datum: 21.09.2017

Hallo Herr Pfeffer,

wie sieht es in einem gemeinnützigen Verein bezüglich der Erstattung der Reisekosten aus? Sind wir an das Bundesreisekostengesetz gebunden? Oder könnte man z.B. auch die Tagegelder pauschal anpassen und z. B. in der eigenen Reisekostenordnung schreiben: "Tagegeld 75 € pro Tag für Reisen ab 8 Stunden. Bei Reisen von 4 bis 8 Stunden gilt eine Kürzung von 50%". Jetzt nur mal als schnell hingeschriebenes Beispiel ;)
Inwieweit kann so einen eigene Reisekostenordnung die Gemeinnützigkeit gefährden?

Gruß Henri

Re: Reisekosten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.09.2017

Die Bundesreisekostenordnung spielt nur eine Rolle, wenn der Verein zuschussfinanziert ist und diese Vorgaben deswegen einhalten muss.
Ansonsten gilt: Werden höhere als die steuerlich vorgegebenen Pauschalen bezahlt, ist die Zahlung lohnsteuerpflichtig. Abgesehen von der Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen (24 Euro) und der Übernachtungspauschale (20 Euro) müssen deswegen Einzelbelege (Hotel, Fahrkosten usf.) vorliegen.
Nur für das Ausland gibt es höhere Pauschalen.

Re: Reisekosten
von: Henri ()
Datum: 21.09.2017

Danke!